BLINDENZENTRUM ST. RAPHAEL ONLUS
Blindenzentrum St. Raphael ONLUS
Schießstandweg 36 I-39100 Bozen
Inhalt
(Die Sozialbilanz ist am Ende dieser Präsentation als pdf-Datei abgespeichert)
VORWORT
1. METHODIK FÜR DIE ERSTELLUNG DER SOZIALBILANZ
2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE KÖRPERSCHAFT
2.1 Identität der Einrichtung
2.2 Werte, Ziele und Leitbild (Mission der Körperschaft)
2.3 Auftrag und Tätigkeiten gemäß Satzung
2.4 Weitere Aktivitäten – durchgeführt in einer sekundären Weise
2.5 Verbindungen zu anderen Körperschaften des Dritten Sektors
2.6 Kontext des sozialen Wirkens
2.7 Geschichte: Grund- und Meilensteine
STRUKTUR, FÜHRUNG UND VERWALTUNG
3.1 Zusammensetzung der Betreuten und Mitglieder
3.2 Führung und Verwaltung
3.2.1 Die Mitgliederversammlung
3.2.2 Der Vorstand
3.2.3 Der Präsident
3.2.4 Das Rechnungsprüfungsorgan
3.3. Darstellung der zentralen Stakeholder
4. MENSCHEN, DIE FÜR DIE ORGANISATION ARBEITEN
4.1. Anzahl und Zusammensetzung der menschlichen Ressourcen
4.1.1 Detaillierte Informationen zu den entlohnten Mitarbeitern
4.1.2 Organigramm des Blindenzentrum St. Raphael zum 31.12.2021
4.2 Fortbildung der internen Ressourcen
4.3 Angewandter Kollektivvertrag für die angestellten Mitarbeiter
4.4 Ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter zum 31.12.2021 und deren Aktivitäten
4.5 Gehälter, Honorare und Rückerstattungen an die Ehrenamtlichen und Freiwilligen
4.5.1 Gehälter und Honorare
4.5.2 Rückerstattung an die Ehrenamtlichen und Freiwilligen
4.6. Verhältnis zwischen den maximalen und minimalen Jahresbruttogehältern
4.7. Freiwilliger Sozialdienst
5. ZIELE, AKTIVITÄTEN UND ASPEKTE DES SOZIALEN WIRKENS
5.1 Ziele
5.2 Dienstleistungen, Aktivitäten und Aspekte des sozialen Wirkens
5.2.1 Kompetenzzentrum und mobiler Beratungsdienst
5.2.2 Bildungs- und Veranstaltungszentrum
5.2.3 Mehrgenerationenhaus
5.3 Elemente und Faktoren, die die Erreichung der institutionellen Ziele behindern
könnten und eingeführte Vorbeugemaßnahmen
6. WIRTSCHAFTLICH-FINANZIELLE LAGE
6.1 Herkunft der wirtschaftlichen Ressourcen mit getrennter Angabe von öffentlichen und privaten Beiträgen
6.2 Fundraising-Aktivitäten
6.3. Mängel im Management der Organisation
7. WEITERE INFORMATIONEN
7.1. Konflikte
7.2. Auswirkungen der Tätigkeit auf die Umwelt
7.3. Sonstige relevante Informationen
7.4. Informationen über die Sitzungen der Organe, die zur Verwaltung und der
Bilanzgenehmigung ernannt sind
8. ÜBERWACHUNG DURCH DAS KONTROLLORGAN - METHODIK UND ERGEBNISSE
EIN HERZLICHES DANKESCHÖN
Gender-Hinweis
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von uns oftmals entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten unserer Sozialbilanz gleichermaßen angesprochen fühlen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
VORWORT
Während sich in den zurückliegenden Jahren bis 2019 Konstanz und Veränderung in unserem Hause in einer ausgewogenen Balance zeigten, hat die Corona-Pandemie nun bereits das zweite Jahr unser Denken und Handeln dominiert und uns allen auch weiterhin unsere Grenzen aufgezeigt.
Große Unsicherheit, erheblich aufwendigere Arbeitsprozesse und deutliche Einschränkungen der sozialen Kontakte prägten unseren Arbeitsalltag somit auch im Jahr 2021. Dabei wurde uns mehr denn je bildlich vor Augen geführt, welch große Verantwortung wir für die uns anvertrauten Menschen zu tragen haben. Die Leistung, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser weiterhin schwierigen und kräftezehrenden Zeit erbrachten, verdient großen Respekt und uneingeschränkte Anerkennung.
Trotz dieser fundamentalen Krise haben wir unsere vielseitigen Dienste fortgesetzt und bestmöglich weiterentwickelt. In diesem Kontext haben wir uns auf die veränderten Anforderungen seitens der COVID-19-Regulation eingestellt bzw. unsere Arbeitsweise daran angepasst.
Obschon die Pandemie tiefe Spuren hinterlassen hat, präsentiert sich unsere Organisation nach wie vor in guter und stabiler Verfassung. Wir sind überzeugt, den blinden und sehbehinderten Menschen Südtirols sowie deren Angehörigen nach wie vor wertvolle spezifische und maßgeschneiderte Dienste und Leistungen anbieten zu können.
Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche und die situativen und langfristigen Lebensentwürfe des Einzelnen verstehen wir dabei unverändert als Grundlage und als feste Säule unseres pädagogischen und rehabilitativen Auftrages und stellen sie mehr denn je in den Fokus unseres täglichen Handelns.
1. METHODIK FÜR DIE ERSTELLUNG DER SOZIALBILANZ
Der Kodex des Dritten Sektors, das heißt das gesetzesvertretende Dekret Nr. 117 vom 03. Juli 2017, definiert in Artikel 14, Absatz 1, die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung der Sozialbilanz für Körperschaften des Dritten Sektors.
Das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS verfasst und stellt seit jeher eine umfassende und transparente Dokumentation über die jährliche Tätigkeit der zahlreichen Dienste und Aktivitäten für die blinden und sehbehinderten Menschen Südtirols sowie deren Angehörige bereit.
Wir verstehen uns dabei als lernende Organisation. Unsere weitere Entwicklung bzw. Ausrichtung orientiert sich somit stets an den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen. Diese Bedürfnisse und der Zufriedenheitsgrad gegenüber den Diensten werden laufend durch Umfragen sowie im Rahmen von Veranstaltungen erhoben.
Zusätzlich zu diesen ausführlichen Berichten erstellt das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS seit dem Geschäftsjahr 2020 auch eine Sozialbilanz.
Die vorliegende Sozialbilanz für das Jahr 2021 ist dabei wiederum das Ergebnis eines Prozesses, in dem die Organisation Blindenzentrum St. Raphael ONLUS ihre Mission, die der Arbeit zu Grunde gelegten Werte und Leitsätze sowie die grundsätzliche strategische Ausrichtung präzisiert. In diesem Kontext legt die Organisation Rechenschaft über ihre Entscheidungen, Ziele, Maßnahmen, Aktivitäten und qualitativen und quantitativen Ergebnisse sowie deren Evaluierung unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Aspekte ab, um eine fundierte Bewertung darüber zu ermöglichen, wie sie ihren sozialen Auftrag interpretiert und ausführt.
Ziel der Sozialbilanz ist es vor allem auch, den Sinn und sozialen Mehrwert der geleisteten Arbeit zu messen, zu vergleichen und zu kommunizieren, der unter anderem mit den von den mitfinanzierenden Stellen zur Verfügung gestellten Mitteln erreicht wird.
In diesem Sinne wird über die Sozialbilanz ein interaktiver Prozess sozialer Kommunikation eröffnet und gestaltet.
Gegenstand der Berichterstattung in dieser Ausgabe der Sozialbilanz sind wiederum alle Dienste und Aktivitäten des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS, welche die
Körperschaft gemäß Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117/2017 durchführt bzw. ausübt.
Das Dokument integriert die Jahresabschlussrechnung und den dazugehörigen Bericht des Verwaltungsrates. Der Berichtszeitraum ist das Jahr 2021; dieser stimmt mit dem Zeitraum des Geschäftsberichtes vom 01.01. bis 31.12.2021 überein.
Die Struktur der vorliegenden Sozialbilanz orientiert sich an den Richtlinien für die Erstellung des Sozialberichtes seitens Organisationen des Dritten Sektors, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik per Dekret vom 04.07.2019 erlassen wurden und gliedert sich in 8 Kapitel:
1. Methodik für die Erstellung der Sozialbilanz
2. Allgemeine Informationen über die Körperschaft
3. Struktur, Führung und Verwaltung
4. Menschen, die für die Organisation arbeiten
5. Ziele, Aktivitäten und Aspekte des sozialen Wirkens
6. Wirtschaftlich-finanzielle Lage
7. Weitere Informationen
8. Überwachung durch das Kontrollorgan - Methodik und Ergebnisse
Die Erstellung der jeweiligen Berichte und die Datenerhebung für die Sozialbilanz erfolgte durch die Mitarbeiter*innen der verschiedenen Bereiche und Dienste des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS, Konzeption und Redaktion erfolgte durch die Verwaltungsdirektorin.
Interne und externe Stakeholder wurden insbesondere durch folgende Maßnahmen in den Erarbeitungsprozess eingebunden: direkte Kontakte und Befragung der Mitarbeiter*innen, Heimversammlungen, Rückmeldungen/Treffen von/mit den Betroffenen bzw. Mitgliedern und den verschiedenen Zielgruppen, Besprechungen mit den Bereichsverantwortlichen, Netzwerktreffen und -dialog mit Kooperationsvereinigungen und -verbänden.
Inhalt und Konzeption des Dokumentes sind nach den im Dekret vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik vom 04.07.2019 enthaltenen Grundsätzen ausgerichtet:
Relevanz, Vollständigkeit, Transparenz, Neutralität, Periodizität, Vergleichbarkeit, Klarheit, Wahrhaftigkeit und Überprüfbarkeit, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit von Dritten.
Im Vergleich zur Sozialbilanz 2020 sind keine nennenswerten Änderungen bezüglich Methodik zur Erstellung und Messung der Zielerreichung definiert worden.
Die Sozialbilanz wird der Mitgliederversammlung zusammen mit der Jahresabschlussrechnung zur Genehmigung vorgelegt. Beide Dokumente werden sodann termingerecht und ordnungsgemäß beim RUNTS hinterlegt.
Die Sozialbilanz wird den Stakeholdern und der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS – www.blindenzentrum.bz.it – bereitgestellt.
2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE KÖRPERSCHAFT
2.1 Identität der Einrichtung
Bezeichnung der Körperschaft
Blindenzentrum St. Raphael Onlus
Steuernummer
00586160210
Mwst.-Nummer
00586160210
Rechtsform und Qualifikation gemäß Kodex des 3. Sektors
Gegründet am 02. Juli 1979 in Bozen als nicht anerkannter Verein
Eintragung ins ONLUS-Register mit Wirkung 10. Februar 1999
Eintragung des Vereines in das Landesregister der juristischen Personen des Privatrechtes unter Nr. 523 und Anerkennung als juristische Person des Privatrechts (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 11251/2016 vom 08.07.2016)
Verein/Körperschaft des 3. Sektors – VDS-ETS im Sinne des GvD Nr. 117/2017 nach Eintragung ins staatliche Einheitsregister des dritten Sektors - RUNTS
Adresse des eingetragenen Rechtssitzes
Schießstandweg 36 – I-39100 BOZEN (BZ)
Andere Standorte
keine
Kontakt
Tel. 0471 442 323
E-mail: info@blindenzentrum.bz.it
Zertifizierte E-mail Adresse (PEC): blindenzentrum@pec.it
Internetseite
www.blindenzentrum.bz.it
Territoriales Einsatzgebiet
Das Blindenzentrum St. Raphael bietet seine Dienste und Aktivitäten für blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige, die in der Autonomen Provinz Bozen ihren Wohnsitz haben, an.
2.2. Werte, Ziele und Leitbild (Mission der Körperschaft)
Das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS versteht sich als landesweites Kompetenzzentrum für blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige mit integriertem Wohnheim in Form eines „Mehrgenerationenhauses“.
„Hilfe zur Selbsthilfe“ wird als primärer Leitgedanke bei der Erstellung des Arbeitsprogramms bzw. des Beratungs-, Informations- und Schulungsangebots zu Grunde gelegt.
Die Realisierung des Selbsthilfe-Prinzips konkretisiert sich über die drei folgenden Schwerpunkte:
Selbstbestimmung
Im Rahmen der für alle verbindlich geregelten gesellschaftlichen Normen muss Selbstbestimmung für blinde und sehbehinderte Menschen die selbstverständliche Möglichkeit, zwischen verschiedenen Formen der Lebensgestaltung unabhängig zu entscheiden, bieten. Die Funktion der angeforderten Fremdhilfe hat sich darauf zu konzentrieren, bei der Realisierung der selbst geäußerten Wünsche und Vorstellungen zu beraten und behilflich zu sein. Besonderen Wert legen wir in dieser Funktion darauf, die Bedürfnisse der Blinden und Sehbehinderten und deren ständigen Wandel zu erkennen bzw. zu analysieren und die Angebote gezielt und vor allem flexibel danach auszurichten.
Integration bzw. Inklusion
Integration bedeutet in diesem Kontext die Wiederherstellung der oft künstlich getrennten Lebenswelten von Sehenden und Nichtsehenden. Sie setzt die soziale Inklusion aller Teile einer Gesellschaft voraus und ist kein Fernziel, sondern muss unmittelbar in allen Lebensbereichen praktiziert werden.
Partizipation
Partizipation bedeutet die Teilhabe, Mitentscheidung und Mitgestaltung an gesellschaftlichen Prozessen und damit die Übernahme sozialer Kompetenzen und Verantwortung. Heißt auch, andere Menschen zu überzeugen, dass die Integration blinder und sehbehinderter bzw. behinderter Menschen im Allgemeinen ein Gradmesser für die Humanität unserer Gesellschaft ist.
Im Blindenzentrum St. Raphael wird ein funktionelles Qualitätssicherungssystem, das laufend den jeweiligen Erfordernissen angepasst wird, gewährleistet.
Leitbild des Blindenzentrum St. Raphael
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch. Persönlichkeit, Lebensgeschichte, Gewohnheiten und Anliegen eines jeden Einzelnen bestimmen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Wir verbinden unsere Tradition der Hilfe zur Selbsthilfe mit den Anforderungen einer modernen Leistungs- und Kommunikationsgesellschaft.
Wir bieten ein flexibles Unterstützungsnetz, das so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Hilfe wie nötig gewährleistet.
Unsere obersten Ziele sind die soziale Inklusion, die Stärkung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung und die Förderung der Lebensqualität von Betroffenen.
Wir erkennen den regelmäßigen Austausch mit sehenden Menschen als besonderen Wert: die Fachkompetenz der Spezialisten gepaart mit der Erfahrungskompetenz der Betroffenen sind Grundlage für die tägliche Arbeit.
Unser Haus ist ein Ort der Begegnung, der Sicherheit und Rückhalt bietet und ein Zuhause für Betroffene ist.
Wir informieren und sensibilisieren die Öffentlichkeit kontinuierlich über die speziellen und aktuellen Anliegen von blinden/sehbehinderten Menschen.
Wir vertreten die Anliegen blinder/sehbehinderter Menschen gegenüber Behörden und Gesellschaft.
Wir legen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Diensten und Interessensverbänden.
Wir garantieren einen verantwortungs- und kostenbewussten Umgang mit allen Ressourcen, öffentlichen Mitteln und Spenden.
Wir legen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung und Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen. Unsere Mitarbeiter sollen ihre Aufgabe als sinnvoll und erfüllend erfahren können.
Wir verstehen uns als lernende Organisation. Unsere weitere Entwicklung bzw. Ausrichtung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Betroffenen orientieren.
2.3 Auftrag und Tätigkeiten gemäß Satzung
Die überwiegenden im allgemeinen Interesse ausgeübten Tätigkeiten, die den Vereinszweck bilden, entsprechen den Vorgaben des Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117/2017 und sind im Art. 2 der Satzung des Blindenzentrum St. Raphael definiert.
Grundsätzlich werden alle in der Satzung definierten Aufträge und Tätigkeiten wahrgenommen.
Allgemeine Zielsetzung des Vereines “Blindenzentrum St. Raphael” ist es, die Blinden und Sehbehinderten in Südtirol zu fördern und in jeglicher Form zu unterstützen.
Im Sinne des Art. 5, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117 vom 03.07.2017 übt der Verein zur Umsetzung seiner solidarischen und gemeinnützlichen Zielsetzungen hauptsächlich oder ausschließlich Tätigkeiten von allgemeinem Interesse in folgenden Bereichen aus:
Punkt q) soziale Unterkünfte, auch im Sinne des Dekretes des Ministeriums für Infrastrukturen vom 22. April 2008 und spätere Änderungen, sowie jegliche andere Tätigkeit mit Wohncharakter zur Befriedigung von sozialen, sanitären, kulturellen, ausbildnerischen und Arbeitsbedürfnissen.
Diese allgemeine Zielsetzung wird wie folgt umgesetzt:
A) durch die Führung des Blindenzentrums „St. Raphael" in Bozen:
- die Übernahme aller gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen;
- jede Tätigkeit, die es erlaubt, dem Blindenzentrum „St. Raphael" finanzielle Mittel oder sonstige Hilfe zukommen zu lassen und die sich für das Blindenzentrum „St. Raphael" als nützlich erweist;
- Erstellung und Überprüfung der Aufnahmekriterien in das Blindenzentrum "St. Raphael";
- Erstellung und Überprüfung der eventuellen Hausordnung des Blindenzentrum "St. Raphael";
- Festsetzung der Tagessätze der einzelnen Heimgäste;
- Abschluss der Konventionen mit öffentlichen und privaten Körperschaften
usw.;
B) durch die Führung von landesweiten Diensten, wie Pädagogische Frühförderung,
Schulberatung, Reha-Dienste, Beratung, Unterstützung, Betreuung und Pflege;
C) durch die Vermittlung von Blindenhilfsmitteln und Produkten, die von Blinden
hergestellt oder von ihnen für irgendeine Tätigkeit gebraucht werden;
Da alle Tätigkeiten des Vereines für Blinde und stark Sehbehinderte bestimmt sind, verfolgt der Verein ausschließlich Zielsetzungen sozialer Solidarität, so wie im 1. Absatz des Art. 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117 vom 03. Juli 2017 vorgesehen.
Für die Durchführung des Vereinszwecks strebt der Verein den Abschluss von Konventionen mit der öffentlichen Verwaltung an.
Bei der Durchführung der institutionellen Tätigkeit beruft sich der Verein auch auf die ehrenamtliche Tätigkeit seiner Mitglieder oder der Mitglieder der eigenen Mitgliedsorganisationen. Unter Berücksichtigung der aufgrund von Konventionen durchgeführten Tätigkeiten und innerhalb der zur Gewährleistung der ordentlichen Tätigkeiten erforderlichen Grenzen, kann der Verein im Rahmen der Gesetzesbestimmungen Arbeitnehmer einstellen, selbständige Mitarbeiter beauftragen und die Leistungen von freiwilligen Zivildienern, freiwillig Sozialdienst Leistenden und Freiwilligen beanspruchen.
Überdies kann der Verein in der vom Vorstand als bestgeeignet erachteten Kooperationsform mit öffentlichen und privaten Körperschaften, ehrenamtlichen Verbänden und Körperschaften des Dritten Sektors zusammenarbeiten, sofern diese in ähnlichen oder mit der Vereinstätigkeit verbundenen Bereichen wirken. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können die institutionellen Dienste erbracht und die organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben ausgeführt werden.
Der Verein ist in der Ausübung seiner Tätigkeit unpolitisch und überparteilich.
2.4 Weitere Aktivitäten – durchgeführt in einer sekundären Weise
Der Vorstand des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS kann gemäß Art. 2 der Satzung und im Sinne des Art. 5, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117 vom 03.07.2017 beschließen, gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, welche instrumentell und sekundär zur Haupttätigkeit sind.
Im Jahr 2021 wurden demgemäß folgende Tätigkeiten zum Zwecke der besseren Finanzierbarkeit der institutionellen Tätigkeit ausgeübt:
- Vermietung von Räumlichkeiten zur Benutzung als Werkstatt an die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern. Die Mehrzahl der Bewohner des Bereiches Wohnhaus des Blindenzentrum St. Raphael geht in dieser Werkstatt einer erfüllenden Tätigkeit nach. Zudem werden an die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern je nach Bedarf und Notwendigkeit weitere Räumlichkeiten für physiotherapeutische Leistungen, die für die Besucher der Werkstatt erbracht werden, vermietet.
- Mensadienst für die Mitarbeiter und betreuten Personen der Werkstatt Blindenzentrum im Auftrag der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern.
- Vermietung des Hallenbades und von Sitzungssälen an externe Organisationen (mehrheitlich Körperschaften des Dritten Sektors)
- Betreiben von zwei Photovoltaikanlagen.
2.5 Verbindungen zu anderen Körperschaften des Dritten Sektors
Das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS ist formelles Mitglied folgender Verbände:
- VdS - Verband der Seniorenwohnheime Südtirols
- DSG - Dachverband für Soziales und Gesundheit EO
- DZE – Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol EO
In enger Zusammenarbeit steht das Blindenzentrum St. Raphael weiters mit folgenden Verbänden und Körperschaften:
- Blindenapostolat Südtirol EO
- Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband, Landesgruppe Südtirol
- Blinden- und Sehbehindertenamateursportgruppe (BSSG)
- GWB Sozialgenossenschaft
Wichtige Kooperationen und ein reger fachlich-kommunikativer Austausch bestehen auch mit zahlreichen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen im deutschsprachigen Ausland – Deutschland, Österreich, Schweiz.
Die Beratung von Institutionen, öffentlichen Ämtern und Freiberuflern – vorwiegend Architekten und Geometer - zum Abbau architektonischer Barrieren, die gemeinsam mit der Mobilitätskommission und dem Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverband, Landesgruppe Südtirol, gewährleistet wird, ist als weiterer wichtiger Kooperationsschwerpunkt definiert.
2.6 Kontext des sozialen Wirkens
Die Tätigkeit des Blindenzentrum St. Raphael erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol mit einer Einwohnerzahl von 534.912. Das Durchschnittsalter beträgt 43 Jahre und die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 2,3 Personen.
In Südtirol leben rund 1.622 blinde und sehbehinderte Menschen; davon sind circa 234 vollständig blind, 1.330 sehbehindert, 22 hörsehbehindert bzw. taubblind und 36 weisen eine Mehrfachbehinderung auf. Rund 63 Prozent gehören der deutschen Sprachgruppe und rund 33 Prozent der italienischen Sprachgruppe an. Circa 145 der in Südtirol ansässigen blinden und seh-behinderten Menschen sind minderjährig. Rund 62 Prozent der Betroffenen sind weiblich und die restlichen 38 Prozent männlich.
Es gibt vielfältige Ursachen, die zu einer Erblindung führen können. Die häufigste Ursache für Blindheit ist die altersabhängige Makuladegeneration, die gemäß Statistik circa der Hälfte aller Erblindungen zugrunde liegt. Es verwundert daher nicht, dass circa 70 Prozent der erblindeten Menschen 60 Jahre oder älter sind.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für Mitteleuropa folgende Krankheiten als vorrangige Ursachen für Blindheit ausgemacht:
• altersabhängige Makuladegeneration: 50 %
• Glaukom (Grüner Star): 18 %
• diabetische Retinopathie: 17 %
• Katarakt (Grauer Star): 5 %
• Hornhauttrübung: 3 %
• Erblindung in der Kindheit: 2,4 %
• Andere Ursachen: 4,6 %
Trotz Normen und Richtlinien zur Barrierefreiheit gibt es immer noch Hürden, die das Leben von blinden und sehbehinderten Menschen erschweren.
Sie müssen lernen, sich häufig in einer Welt zurecht zu finden, die ihrer Einschränkung eben nicht gerecht wird.
Während die Situation bei Blindheit klar und eindeutig ist, sind die Auswirkungen bei einer Sehbehinderung von Mensch zu Mensch unterschiedlich: einen Fahrplan nicht mehr lesen können, Bekannte auf der Straße nicht wieder erkennen, die Farben nicht mehr unterscheiden können, sich in einer fremden Umgebung nicht zurechtfinden, blendempfindlich sein und vieles mehr.
Es ist für die Betroffenen sehr schwierig, ihren Mitmenschen zu erklären, was sie sehen und was sie nicht sehen.
Sogar für Angehörige, Freunde oder Arbeitskollegen ist es manchmal schwer, das Sehvermögen der Betroffenen richtig einzuschätzen und Missverständnisse bleiben nicht aus.
Ohne spezifische Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist deren Risiko der ständigen Unsicherheit im alltäglichen Umgang mit sehenden Menschen und des sozialen Rückzugs somit sehr groß.
In diesem Kontext gilt es grundsätzlich, die Lebensqualität der blinden und sehbehinderten Menschen zu erhöhen und die sozialen Auswirkungen der Behinderung zu minimieren.
2.7 Geschichte: Grund- und Meilensteine
Die Vision und ersten Schritte
1956: Gründung des Blindenapostolates Südtirol
Anfang der 60er Jahre: Die Idee für ein eigenes Blindenzentrum in Südtirol entsteht
1968: Schenkung eines Grundstücks in Gries durch Prälat Dr. Georg von Hepperger
1976: Grundsteinlegung
1979: Gründung des Vereins „Blindenzentrum St. Raphael“ zur Verwaltung und Führung des Blindenzentrums
15.09.1979: Definitiver Einzug der ersten Heimbewohner
Oktober 1979: Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen – Aufnahme der Tätigkeit der Geschützten Werkstatt
26.04.1980: Offizielle Einweihung des Blindenzentrums St. Raphael
1981: Erstes zukunftsweisendes Treffen mit den Vorsitzenden der verschiedenen Behindertenorganisationen
1984: Einführung des Hörbriefs „Kontakte“ für Blinde und Sehbehinderte aus dem In- und Ausland
1986 – 1990:
18.04.1986: Der Pflegebedürftigkeit gerecht werden – Anerkennung von 18 Betten in der hausinternen Pflegeabteilung
1986: Entstehung des Rehabilitationsdienstes Orientierungs- und Mobilitätstraining
1987: Entstehung der Rehabilitationsdienste Training für Lebenspraktische Fertigkeiten, Hausbesuche und Schulberatung
1987: Einführung von blindenspezifischen, elektronischen Hilfsmitteln
1989: Entstehung des landesweiten Dienstes Pädagogische Hausfrühförderung
1991 – 1995:
1991: Beginn der Initiative Computerkurs für Blinde und Sehbehinderte
1992: Beginn der Ausbildungslehrgänge zum Rehabilitationstrainer
1993: Einführung von Sprachkursen für Blinde und Sehbehinderte
1994: Einführung von Kursen zur Entwicklung und Förderung kreativer Fertigkeiten
1995: Erster Ausbildungslehrgang zum Telefonisten in Südtirol
1996 – 2000:
1996: Präsidentin Maria Fischnaller/ Pircher erhält die Verdienstmedaille des Landes Tirol
2000: Verstärktes Angebot an Projektwochen
2001 – 2005:
2003: Internationales Symposium zum Thema „Neue Berufsbilder und Ausbildungsmöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen“
2004: Ausbildungslehrgang zur Erreichung des Europäischen Computerführerscheins für Betroffene
2004: Erweiterung der Pflegeabteilung auf 25 Betten
2005: Eröffnung Dunkelrestaurant und Dunkelparcours
2006 – 2010:
2006: Einführung der landesweiten, mobilen Hilfsmittelausstellungen
2006: Erste italienweite Ausbildung zum Low-Vision-Trainer
2008: Einrichtung Hilfsmittel- und Beratungsraum für Low Vision
2009: Erweiterung der Pflegeabteilung auf 29 Betten
2010: Forschungsprojekt: „Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen“ – Analyse zu erlebten Vor- und Nachteilen in der schulischen Integration bzw. beim Besuch einer Blindenschule
2011 – 2015:
2011: Intensivierung der Sensibilisierungsarbeit für SchülerInnen und Interessierte
2012: Erweiterung der Pflegeabteilung auf 32 Betten
2012: Erste Akkreditierung für den Bereich Wohnheim für Menschen mit Behinderungen
2013: Erste Akkreditierung für den Bereich Seniorenwohnheim
2015 – 2020:
2015: Verstärkte Referententätigkeit des Fachpersonals zum Thema “Blindheit und Sehbehinderung”
2016: Präsident und Mitbegründer des Blindenzentrums Nikolaus Fischnaller erhält das Verdienstkreuz des Landes Tirol
2017: 30-jähriges Gründungsjubiläum des Dienstes der Schulberatung für blinde und sehbehinderte SchülerInnen
2019: 30-jähriges Gründungsjubiläum des Dienstes der pädagogischen Sehfrühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder
2019: Erweiterung des Reha-Angebotes um den Psychologischen Beratungsdienst
2019: Beginn der Umbauarbeiten und Anpassungen laut geltenden Akkreditierungsrichtlinien in der Pflegeabteilung
2020: Publikation des Buches „Mariedl Fischnaller- Blindsein war ihre Berufung“ von Margot Worbis
2020: Fertigstellung der Umbauarbeiten in der Pflegeabteilung
2020: Ein Jahr im Zeichen der Pandemie mit vielen Herausforderungen und Anpassungen
2021: Weiterentwicklung der Dienste unter Anpassung des COVID-19-Reglements
3. STRUKTUR, FÜHRUNG UND VERWALTUNG
3.1 Zusammensetzung der Betreuten und Mitglieder
Das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS unterhält mehrere Vertragsabkommen, Konventionen und Akkreditierungen mit und von öffentlichen Ämtern, die alle die Betreuung und Unterstützung der blinden und sehbehinderten Menschen Südtirols zum Inhalt haben:
Betrieb für Sozialdienste Bozen - Beauftragung zur Führung des Dienstes “Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder”
Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen - Vertragsabkommen für die Erbringung von Rehabilitations-, Trainings-, Schulungs- und Beratungsleistungen zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen
Autonome Provinz Bozen – Südtirol, Amt für Menschen mit Behinderungen - Genehmigung und Akkreditierung des stationären Dienstes “Wohnhaus” – 10 Plätze
Autonome Provinz Bozen – Südtirol, Amt für Senioren und Sozialsprengel - Akkreditierung für den Bereich Seniorenwohnheim – 32 Pflegebetten
In diesem Kontext und vor diesem Hintergrund stellt das Blindenzentrum St. Raphael nicht nur den Mitgliedern sondern allen blinden und sehbehinderten Menschen Südtirols seine vielseitigen Dienste zur Verfügung, die sich wie folgt beziffern:
1580 Betreute blinde und sehbehinderte Menschen – südtirolweit sowie deren Angehörige
Der Verein Blindenzentrum St. Raphael ONLUS zählt zum 31.12.2021 64 Mitglieder.
Mitglied zu werden bedeutet, am Leben des Vereines teilzuhaben, in der Mitgliederversammlung das Stimmrecht ausüben zu können und an der Wahl der verschiedenen Vereinsorgane teilzunehmen.
Kriterien und Verfahren für die Aufnahme sind im Art. 5 der Satzung definiert:
Satzung des Blindenzentrum St. Raphael – Art. 5
VEREINSMITGLIEDER UND DEREN PFLICHTEN UND RECHTE
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Die Ablehnung der Aufnahme neuer Mitglieder muss innerhalb von 60 Tagen begründet werden. Mitglieder können physische Personen und/oder Vereine mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sein, die ihre Tätigkeit auf einem Gebiet ausüben, das mit dem Vereinszweck (Art. 2) vereinbar ist.
Es können auch Körperschaften des Dritten Sektors mit ähnlichem Zweck oder Körperschaften ohne Gewinnabsichten Mitglieder der Körperschaft werden.
Die Mitglieder unterliegen einer einheitlichen Regelung hinsichtlich der Mitgliedsverhältnisse und -bestimmungen. Jegliche Einschränkung der Mitgliedschaft mit Bezug auf die Mitgliedschaftsdauer ist ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Alle Mitglieder haben das Recht und gleichzeitig auch die Verpflichtung, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und zum erfolgreichen Erreichen des Vereinszwecks beizutragen. Zudem sind die Mitglieder verpflichtet, den vom Vorstand beschlossenen Mitgliedschaftsbeitrag einzuzahlen. Die Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages stellt einen Ausschlussgrund dar.
Weiters können Mitglieder ausgeschlossen werden:
wegen eines die Vereinsziele schädigenden Verhaltens;
wegen wiederholter Verletzung von Pflichten, die sich aus der Satzung, aus der Geschäftsordnung oder aus den Beschlüssen der Vereinsorgane ergeben;
wegen der Verursachung von erheblichen materiellen oder moralischen Schäden zu Lasten des Vereins.
Der Ausschluss wird vom Vorstand verfügt und begründet. Gegen den Auschluss kann bei der Generalversammlung Einspruch erhoben werden.
Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, in die Vereinsregister Einsicht zu nehmen und sich auf eigene Kosten Auszüge daraus machen zu lassen. Die Einsicht in das Register der Versammlungen des Vorstandes müssen begründet werden.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Leistungen der Vereinsmitglieder werden ehrenamtlich erbracht. Eine zeitweise Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Die Aufwertung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 10,00 Euro pro Jahr.
3.2 Führung und Verwaltung
Die Organe des Vereins Blindenzentrum St. Raphael ONLUS sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Präsident
- das Rechnungsprüfungsorgan
Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Den Vorstandsmitgliedern können lediglich die tatsächlichen Kosten und Sonderleistungen für die durchgeführte Tätigkeit erstattet oder vergütet werden.
3.2.1 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins, setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen und hat gemäß Satzung folgende Zuständigkeiten:
ernennt und widerruft die Mitglieder der Vereinsorgane;
ernennt und widerruft das Rechnungsprüfungsorgan und dessen Präsident;
genehmigt die Bilanz und den Haushaltsvoranschlag;
beschließt über die Verantwortung der Vereinsorgane und veranlasst Haftungs- klagen;
beschließt über Satzungsänderungen;
genehmigt das Reglement zum Ablauf der Mitgliederversammlung;
beschließt die Auflösung, die Umwandlung, die Verschmelzung oder die Spaltung der Körperschaft;
beschließt über alles was ihr per Gesetz, vom Gründungsakt oder der Satzung anvertraut wird.
3.2.2 Der Vorstand
Der Verein wird von einem Vorstand geleitet. Dieser besteht aus mindestens 5 bis höchstens 9 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die zu wählenden Vorstandsmitglieder müssen aus den Mitgliedern oder den gesetzlichen Vertretern der Vereinsmitglieder beziehungsweise deren Bevollmächtigten gewählt werden. Jedes volljährige Mitglied des Vereins hat das aktive und passive Wahlrecht.
Die Mitglieder des Vorstands bleiben 4 Jahre im Amt, verfallen mit der Genehmigung der Bilanz des letzten Amtsjahres und können wiedergewählt werden.
Der Vorstand nimmt weitest reichende Befugnisse im Rahmen der ordentlichen und außerordentlichen Vereinsführung wahr. Hierbei sind seiner Tätigkeit, im Einklang mit den satzungsmäßigen Bestimmungen und den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Ausrichtungen, keinerlei Grenzen gesetzt - unbeschadet der Befugnisse, die von der Satzung oder vom Gesetz der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Der Kompetenz des Vorstandes vorbehalten sind unter anderem:
- die Wahl eines Präsidenten;
- die Wahl eines Vizepräsidenten;
- die Benennung eines Schriftführers;
- die Ausarbeitung des Jahresabschlusses und des Haushaltsvoranschlages innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres;
- eventuelle Abänderungen der Satzung vorzuschlagen;
- die Benennung des Vereinsdirektors sowie die Vergabe anderer Ämter, die im Einklang mit dem Gesetz angebracht oder notwendig erscheinen und die Festlegung der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse;
- die Festlegung eines Mitgliedschaftsbeitrages, una tantum oder jährlich; die Festsetzung eines Mitgliedsbeitrages ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Vorstand verfasst einen Begleitbericht zum Jahresabschluss, welcher der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Weiters erstellt er im Sinne des Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117 vom 03.07.2017 die Sozialbilanz, die laut Gesetz hinterlegt wird.
Im Rahmen der Generalversammlung am 26. März 2018 wurden 5 Mitglieder in den Vorstand gewählt und ein Mitglied in den Vorstand kooptiert (ohne Stimmrecht). Alle Vorstandsmitglieder haben die Wahl angenommen und bleiben bis zur Generalversammlung am 23. Juni 2022 im Amt.
Vorstand zum 31.12.2021
Nikolaus Fischnaller
Präsident (ab 1979 Vorstandsmitglied, ab 2014 Präsident)
Peter Innerhofer
Vizepräsident (ab 2014 Vorstandsmitglied, ab 2018 Vizepräsident)
Peter Gliera
Vorstandsmitglied ab 1979
Karl Psenner
Vorstandsmitglied ab 1998
Riccardo Tomasini
Kooptiertes Vorstandsmitglied ab 2016
Vorstandsmitglied ab 2018
Ernst Delueg
Kooptiertes Vorstandsmitglied ab 2018 (ohne Stimmrecht)
Alle Ämter werden ehrenamtlich, das heißt unentgeltlich ausgeübt. Jedes Mitglied hat im Durchschnitt mindestens 65 ehrenamtliche Stunden geleistet, um die Führung des Blindenzentrum St. Raphael zu gewährleisten.
3.2.3 Der Präsident
Der Präsident, und in seiner Abwesenheit oder bei Verhinderung der Vizepräsident, vertritt den Verein gegenüber Dritten und vor Gericht. Der Präsident und der Vizepräsident werden vom Vorstand gewählt, bleiben für 4 Jahre im Amt bzw. bis zur Neuwahl des Vorstandes oder bis zu ihrer Absetzung, die durch den Vorstand erfolgt. Sie können auf jeden Fall wiedergewählt werden. Dem gewählten Präsidenten und im Falle seiner Abwesenheit oder bei Verhinderung dem Vizepräsidenten sind nachstehende Aufgaben übertragen:
a) dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands erfüllt werden;
b) Beaufsichtigung der Entwicklung des Vereins;
c) Überwachung der Einhaltung der Satzungsbestimmungen;
d) die Übernahme der Befugnisse des Vorstandes in besonderen Dringlichkeitsfällen, vorbehaltlich der Genehmigung durch letzteren bei der ersten darauffolgenden Sitzung;
e) Überwachung der wirtschaftlich-finanziellen Gebarung des Vereins;
f) Einberufung und Vorsitz der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
3.2.4 Das Rechnungsprüfungsorgan
Die Geschäftsführung des Vereins wird im Sinne der Art. 30 und/oder 31 der gesetzgebenden Verordnung Nr. 117 vom 03.07.2017 von einem Einzelprüfer oder einem Kollegium bestehend aus drei effektiven und zwei Ersatzmitgliedern geprüft. Die Amtsdauer des Rechnungsprüferkollegiums entspricht jenem des Vorstandes.
Im Rahmen der Generalversammlung am 26. März 2018 wurden 2 Rechnungsprüfer gewählt. Diese haben die Wahl angenommen und bleiben bis zur Generalversammlung am 23. Juni 2022 im Amt.
Rechnungsprüfer zum 31.12.2021
Name und Nachname Amt Jahr der ersten Nominierung
Dieter Plaschke Wirtschaftsprüfer 2002
Teodorica Tonini Unterholzner Rechnungsprüferin 2011
Die Rechnungsprüfer haben sich im Jahr 2021 zu einer ausführlichen Sitzung getroffen.
3.3 Darstellung der zentralen Stakeholder
Die Identifizierung der Stakeholder ist einer der wesentlichen Schritte im Rahmen der Erstellung der Sozialbilanz. Wörtlich bedeutet „Stakeholder“ eine Person oder eine Organisation, die ein direktes oder indirektes legitimes Interesse an der strategischen Ausrichtung und den Organisations- und Führungssystemen einer Organisation hat, entweder weil sie direkt beteiligt ist und/oder weil sie indirekt von den Auswirkungen der Handlungen der Organisation betroffen ist.
Die Sozialbilanz richtet sich grundsätzlich an die Stakeholder, damit diese beurteilen können, inwieweit die Tätigkeit des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS mit der erklärten Mission übereinstimmt.
Für jede Art von Stakeholder – interne und externe - wurden die Ziele des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS bezüglich deren Einbindung und der jeweilige spezifische Informationsbedarf ermittelt, wobei grundsätzlich
nach Art der Beziehung unterschieden wurde:
- Wer uns unterstützt bzw. zur Mitfanzierung unserer Tätigkeit beiträgt
- Wer unsere Dienstleistungen und Angebote nutzt
- Wer uns führt
- Wer für uns arbeitet bzw. Dienstleistungen erbringt
- Wer mit uns zusammenarbeitet
- Wer uns überprüft
Stakeholder, die die Tätigkeit des Blindenzentrum St. Raphael unterstützen bzw. mitfinanzieren:
- Öffentliche Ämter und Körperschaften
- Spender
- private Körperschaften und Stiftungen
Zielsetzungen des Blindenzentrum St. Raphael
- Aufbau und Pflege von vertrauensvollen und transparenten Beziehungen
- ausführliche und klare Berichterstattung bzw. Dokumentation über die Verwendung der Ressourcen
Informationsbedarf der Interessensgruppen
- transparente und korrekte Darstellung ihrer Rolle als Unterstützer
- quantitativer und qualitativer Einsatz der bereitgestellten Ressourcen
- Widerspiegelung der Beiträge im Leistungsspektrum und in der Leistungserbringung des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS
Stakeholder, die die Dienstleistungen und Angebote des Blindenzentrum St. Raphael nutzen:
- blinde und sehbehinderte Menschen aller Altersstufen
- Angehörige und Familien von blinden und sehbehinderten Menschen
- Mitglieder
- Senioren mit unterschiedlichem Pflegebedarf
- Gesellschaft
- Institutionen, öffentliche Körperschaften, Ämter und Freiberufler
Zielsetzungen des Blindenzentrum St. Raphael
- maßgeschneiderte und individualisierte Dienstleistungen und Beratungen für die verschiedenen Zielgruppen
- Planung und Organisation von Informationsveranstaltungen
- Konzeption und Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Förderung des Kontaktes zwischen Betroffenen und deren Familien bzw. Angehörigen
- Sensibiliserung für die Anliegen der Blinden und Sehbehinderten und die damit verbundenen Herausforderungen und Themen
- fachspezifische Information und Beratung im Bereich Barrierefreiheit
Informationsbedarf der Interessensgruppen
- Welche Dienstleistungen bietet das Blindenzentrum St. Raphael an?
- Art und Modalitäten für den Zugang zu den Dienstleistungen
- Welchen Nutzen bringen die angebotenen Dienstleistungen?
- Was ist der Mehrwert einer Mitgliedschaft?
- Wie kann die Gesellschaft zur Inklusion von Blinden und Sehbehinderten beitragen?
Stakeholder, die das Blindenzentrum St. Raphael führen:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
Zielsetzungen des Blindenzentrum St. Raphael
- Förderung und Erhaltung der demokratischen und transparenten Ausrichtung der Organisation
- Förderung der Beteiligung an der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung des Kompetenzzentrums für die blinden und sehbehinderten Menschen Südtirols
- Förderung einer aktiven und bewussten Beteiligung an der Verwaltung des gemeinsamen sozialen Mehrwerts
Informationsbedarf der Interessensgruppen
- Aufbau, Ausrichtung und Verwaltungsstruktur der Organisation - Satzung, Leitbild, interne Reglements
- Transparente und detaillierte Information, Berichterstattung und Dokumentation in allen Bereichen
Stakeholder, die für das Blindenzentrum St. Raphael arbeiten bzw. Dienstleistungen erbringen:
- Mitarbeiter*innen
- Freiwillige
- Berater*innen
- Lieferanten
Zielsetzungen des Blindenzentrum St. Raphael
- Alle Beteiligten sollen die Arbeit als sinnvoll und erfüllend erfahren.
- Förderung und Unterstützung von fachlichem und persönlichem Wachstum sowie Aus- und Weiterbildung
- Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Förderung und Unterstützung von Teamarbeit und interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Kommunikation und Informationsaustausch zwischen und mit allen Beteiligten
Informationsbedarf der Interessensgruppen
- Strategische und inhaltliche Ausrichtung des Blindenzentrum St. Raphael sowie der einzelnen Dienste und Bereiche
- Organisations- und Ablaufstruktur
- Angewandter Kollektivvertrag, Personalordnung und Vertragsbedingungen, welche die verschiedenen Kooperationsformen regeln
Stakeholder, die mit dem Blindenzentrum St. Raphael zusammenarbeiten:
- Institutionen
- Verbände
- Öffentliche Ämter
- Internationale Netzwerke in der Betreuung von blinden und sehbehinderten Menschen
Zielsetzungen des Blindenzentrum St. Raphael
- Interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit
- Gemeinsame Nutzung von fachlichen Ressourcen
- Kooperative Organisation von Fachweiterbildungen und Tagungen
- Austausch von Analysen, Recherchen, Informationen
Informationsbedarf der Interessensgruppen
- Strategische und inhaltliche Ausrichtung des Blindenzentrum St. Raphael
- Jahresprogramm
Stakeholder, die die Tätigkeit des Blindenzentrum St. Raphael überprüfen:
- Rechnungsprüfungsorgan
- Öffentliche Ämter und Behörden
Zielsetzungen des Blindenzentrum St. Raphael
- Ausführliche und transparente Berichterstattung und Dokumentation über Dienstleistungen und Aktivitäten
- Information über Methodik und die angewandten Kriterien für die Berichterstattung, Rechnungslegung und Evaluierung der Tätigkeit
- Klare Programmierungsstrategie, die dem satzungsmäßigen Auftrag des Blindenzentrum St. Raphael entspricht
Informationsbedarf der Interessensgruppen
- Dokumentation der Korrektheit der Geschäftsführung, Verwaltung und des Rechnungswesens der Organisation
- Reale Nutzbarkeit der Dienste und reeller Zugang für alle Berechtigten
- Kohärenz in der Programmierung
4. MENSCHEN, DIE FÜR DIE ORGANISATION ARBEITEN
Um seinen Auftrag im Interesse der blinden und sehbehinderten Menschen Südtirols zu erfüllen, stützt sich das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS auf ehrenamtliche, freiwillige und entlohnte Mitarbeiter. Die Dienstleistungen werden in interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit und im Rahmen von kollegialem Miteinander erbracht. Die Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildung und ein offener und konstruktiver Umgang mit Kritik und Schwächen unterstützen diesen Prozess wesentlich.
Motivierte und loyale Mitarbeiter sind das Potential der Organisation und prägen die Atmosphäre. Deshalb werden sie sorgfältig ausgewählt und umfassend eingeführt. Gleichzeitig wird hohe Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung und Identifikation mit Leitbild und Aufgabe vorausgesetzt.
4.1. Anzahl und Zusammensetzung der menschlichen Ressourcen
4.1.1 Detaillierte Informationen zu den entlohnten Mitarbeitern - angestellte und freiberufliche – zum 31.12.2021
Gesamtanzahl der Beschäftigten:
54, davon 43 Frauen und 11 Männer
Anzahl Angestellte
50, davon 8 mit zeitlich befristetem Arbeitsvertrag
Anzahl Angestellte in Vollzeit:
36
Anzahl Angestellte in Teilzeit:
14
Anzahl freiberufliche Mitarbeiter/innen: 4
Zusammensetzung der angestellten Mitarbeiter/innen nach Dienstalter:
mehr als 20 Jahre: 3
11 bis 20 Jahre: 12
6 bis 10 Jahre: 7
weniger als 6 Jahre: 28
Altersspanne der Beschäftigten: von 19 bis 61 Jahren
Jünger als 30 Jahre: 12
30 bis 34 Jahre: 5
35 bis 44 Jahre: 14
45 bis 55 Jahre: 16
Älter als 55 Jahre: 7
Anzahl Kündigungen im Jahr 2021: 6
Anzahl Pensionierungen im Jahr 2021: 3
Anzahl Neueintritte im Jahr 2021: 8
Ausbildung der Beschäftigten:
Universität: 12
Oberschule: 15
Fachausbildung bzw. Berufsausbildung: 15
Pflichtschule: 12
Berufsbilder in den einzelnen Bereichen:
Direktion:
1 Direktor in Vollzeit
Verwaltung:
1 Verwaltungsdirektorin in Vollzeit
1 Mitarbeiterin für den Bereich Rechnungswesen in Vollzeit
1 Sekretärin/Assistentin in Vollzeit
1 Rezeptionistin/Sekretärin in Vollzeit
Hauswirtschaft:
1 Gouvernante in Vollzeit
2 Köche in Vollzeit
3 Heimgehilfen in Vollzeit
3 Reinigungskräfte in Vollzeit
1 Wäscherin in Vollzeit
2 Servierkräfte, davon eine in Vollzeit und eine in Teilzeit zu 52,63 Prozent
2 Springerinnen, davon eine in Vollzeit und eine in Teilzeit zu 52,63 Prozent
1 Hauswart in Vollzeit
Stationäre Dienste:
1 Pflegedienstleiterin in Vollzeit
2 Berufskrankenpflegerinnen, davon 1 in Vollzeit und 1 in Teilzeit zu 60,53 Prozent und 1 freiberufliche mit Beauftragung über Dienstleistungsvertrag
8 Sozialbetreuer/innen, davon 6 in Vollzeit und 2 in Teilzeit zu 78,95 Prozent bzw. 75 Prozent
5 Pflegehelferinnen, davon 4 in Vollzeit und 1 in Teilzeit zu 63,16 Prozent
4 Sozialhilfekräfte, davon 2 in Vollzeit und 2 in Teilzeit zu 78,95 bzw. 52,63 Prozent
1 Physiotherapeut in Teilzeit zu 78,95 Prozent
1 Logopädin in Teilzeit zu 26,32 Prozent
2 freiberufliche Ärzte
Landesweite Reha-Dienste:
2 Orthoptistinnen, davon 1 in Vollzeit und 1 in Teilzeit zu 73,68 Prozent
3 Frühförderinnen, davon 2 in Vollzeit und 1 in Teilzeit zu 73,68 Prozent
2 Rehabilitationstrainerinnen, davon 1 in Teilzeit zu 78,95 Prozent und 1 mit freiberuflicher Beauftragung
1 Psychologin in Teilzeit zu 78,95 Prozent
1 Pädagogin in Vollzeit
4.2 Fortbildung der internen Ressourcen
Das Blindenzentrum St. Raphael verfügt über eine umfassende im Laufe der Jahrzehnte gesammelte schriftliche Dokumentation zum Thema „Blindheit und Sehbehinderung“, die vielfach auch von den zahlreichen internen Fachkräften erstellt worden ist. Diese wird laufend – auch durch neue Fachzeitschriften - ergänzt und aktualisiert.
Die Organisation ist Teil eines umfangreichen internationalen Netzwerkes, in dessen Rahmen auch im Jahr 2021 zahlreiche Informationsveranstaltungen und themenspezifische Tagungen organisiert wurden, an denen die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen bzw. Freiwilligen teilgenommen haben.
Betriebsintern wurden unter anderem folgende Weiterbildungen organisiert:
- Kinder mit zerebralen Störungen (CVI) in der Frühförderung
- Psychologische Aspekte bei sehbehinderten und blinden Menschen
- Unterstützte Kommunikation mit der App GoTalkNow
Eine Mitarbeiterin wurde in die österreichische Fachweiterbildung für Frühförderinnen für blinde und sehbehinderte Kinder eingeschrieben und hat die entsprechend stattgefundenen Module besucht.
Zusätzlich zu den fachspezifischen Fortbildungen haben alle Mitarbeiter die vorgesehenen Pflichtschulungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Datenschutz, HACCP und Erste Hilfe absolviert.
Umfassende Schwerpunkte waren auch Schulungen im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen sowie die Umsetzung und bereichsbezogene Anwendung der sich ständig ändernden COVID-19-Sicherheitsprotokolle.
Der regelmäßige interdisziplinäre Austausch in den Teamsitzungen fördert zudem die persönliche und fachliche Weiterentwicklung der einzelnen Mitarbeiter. Auch die zahlreichen Multiplikatorenschulungen unterstützen diesen Prozess.
4.3 Angewandter Kollektivvertrag für die angestellten Mitarbeiter
Für alle angestellten Mitarbeiter des Blindenzentrum St. Raphael kommen die wirtschaftlichen und normativen Bestimmungen des Kollektivvertrages für privat geführte Alten- und Pflegeheime zur Anwendung. Integriert wird dieser durch das am 26.08.2020 abgeschlossene Betriebsabkommen.
4.4 Ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter zum 31.12.2021 und deren Aktivitäten
Ehrenamtliche Mitarbeiter sind für das Blindenzentrum St. Raphael unverzichtbar. In den Gremien (Mitgliederversammlung, Vorstand usw.) setzen sie sich für die Erreichung der Ziele der Organisation ein. Die Mitarbeit von Ehrenamtlichen und Freiwilligen ist aber auch wesentlich für die persönliche und individuelle Unterstützung der einzelnen Heimbewohner als auch im Rahmen ihrer wertvollen Mithilfe in den verschiedenen Bereichen.
Zum 31.12.2021 zählte der Verein insgesamt 47 Ehrenamtliche bzw. Freiwillige, von denen 33 in regelmäßiger Form tätig sind. Insgesamt wurden im Jahr 2021 von Ehrenamtlichen und Freiwilligen 2.076 Stunden geleistet, was einem monetären Gegenwert von 41.520,00 Euro entspricht.
4.5 Gehälter, Honorare und Rückerstattungen an die Ehrenamtlichen und Freiwilligen
4.5.1 Gehälter und Honorare
Für die angestellten Mitarbeiter kommen die Funktionsebenen bzw. Gehaltsstufen 2 bis 8 des Kollektivvertrages für privat geführte Alten- und Pflegeheime zur Anwendung. Es gibt keine Sozialleistungen oder Bonussysteme. Alle Angestellten erhalten auch die Kosten für Reisen, die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbunden sind.
Für die freiberuflichen Mitarbeiter werden die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgesehenen Tarife angewandt bzw. den vertraglichen Vereinbarungen zugrunde gelegt.
4.5.2 Rückerstattungen an die Ehrenamtlichen und Freiwilligen
Alle Ehrenamtlichen und Freiwilligen üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus.
Im Berichtszeitraum erfolgte keine Rückerstattung von Kosten auf Basis von Selbsterklärungen gemäß Art. 46 des DPR 45/2000.
4.6 Verhältnis zwischen den maximalen und minimalen Jahresbruttogehältern
Das Verhältnis zwischen maximaler und minimaler Bruttojahresentlohnung der hauptamtlich angestellten Mitarbeiter – bezogen auf Vollzeit – beträgt im Berichtszeitraum 3,51.
4.7 Freiwilliger Sozialdienst
Seit Ende September 2021 beschäftigt das Blindenzentrum St. Raphael wiederum eine freiwillig Sozialdienstleistende. Sie arbeitet insbesondere bei der individuellen Betreuung der Heimbewohner mit (Begleitung zu Arztterminen, persönliche Besorgungen, Vorlesen der Zeitung und der persönlichen Post u. ä.). Im Jahr 2021 hat sie insgesamt 210 Stunden geleistet.
5. ZIELE, AKTIVITÄTEN UND ASPEKTE DES SOZIALEN WIRKENS
5.1 Ziele
Oberste Ziele des Blindenzentrum St. Raphael ONLUS sind die soziale Inklusion, die Stärkung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung und die Förderung der Lebensqualität von blinden und sehbehinderten Menschen – und zwar in allen Lebensabschnitten bzw. in allen Altersstufen.
„Hilfe zur Selbsthilfe“ wird als primärer Leitgedanke bei der Erstellung des jeweiligen Jahresprogrammes bzw. des Beratungs-, Informations- und Schulungsangebotes zugrunde gelegt.
Diese Selbsthilfetradition mit den Anforderungen einer modernen Leistungs- und Kommunikationsgesellschaft zu bündeln bzw. zu synchronisieren wird der sehr vielseitigen und umfangreichen Tätigkeit als ein wesentliches Prinzip zugrunde gelegt.
Vorstand, Mitarbeiter und Ehrenamtliche versuchen in diesem Zusammenhang jederzeit und in jeder Hinsicht den sozialen Aspekt, ihre menschlichen und fachlichen Kompetenzen sowie die erforderlichen Hilfsmittel so einzubringen, dass für die Betroffenen in der jeweiligen individuellen Situation die bestmögliche Betreuung gewährleistet ist. Gewohnheiten, Lebensgeschichte, Persönlichkeit eines jeden Einzelnen werden dabei in höchstem Maße mitberücksichtigt.
Die Zusammenarbeit von Betroffenen mit ihrer Erfahrungskompetenz und Mitarbeitern mit ihrer Fachkompetenz gewährleistet eine ganzheitliche Sicht auf das Thema Sehbehinderung und Blindheit und ist ein sehr wichtiger Aspekt, um die Bedürfnisse bzw. Anliegen der betreuten Menschen zu erkennen bzw. zu thematisieren und entsprechende Antworten bzw. Lösungen zu suchen.
Zusätzlich dazu liefern die Ergebnisse der Zufriedenheitsumfragen, die in den einzelnen Zielgruppen durchgeführt werden, weitere schlüssige Informationen.
Das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS arbeitet landesweit sprengelübergreifend und kann so alle Betroffenen im Land erreichen.
Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse wurden im Tätigkeitsprogramm für das Jahr 2021 folgende Ziele definiert (Auszug):
- Weitere Individualisierung der Dienste
- Die betreuten Menschen und Heimbewohner noch stärker in ihren persönlichen Bedürfnissen unterstützen und fördern
- Dem durch die Pandemie verursachten potenziellen Risiko der Vereinsamung und des Rückzuges entgegenwirken
- Intensivierung der Aromatherapie in den stationären Bereichen, z. B. Einschalten der Duftlampen in den größeren Bereichen
- Gemeinsamkeiten und Gemeinschaft fördern, um auch die teilweise aufgrund von COVID-19 nicht möglichen Verwandtenbesuche abzumildern
- Intensivierung der interdisziplinären Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Diensten und Interessensverbänden im Interesse der Betreuten bzw. Nutzer der Dienste
- Förderung der Aktivitäten in Kleingruppen und vor Ort in den Bezirken
5.2 Dienstleistungen, Aktivitäten und Aspekte des sozialen Wirkens
5.2.1 Kompetenzzentrum und mobiler Beratungsdienst
Als Kompetenzzentrum für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung und deren Angehörige bietet das Blindenzentrum verschiedene, landesweite Rehabilitationsdienste an und ist in seiner Art und Konzeption einzigartig in Italien.
Die Rehadienste stellen einen wichtigen Beitrag von spezialisierten Fachkräften und kompetenten Betroffenen dar, der für eine Zielgruppe geleistet wird, die als Minderheit angesehen werden muss.
Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder
Qualitative und quantitative Beschreibung
Im Jahr 2021 wurden 79 Kinder mit einer Sehbeeinträchtigung durch die Fachkräfte der Pädagogischen Frühforderung betreut, davon waren 23 Neuanmeldungen. Bei 48 Prozent der neuangemeldeten Kinder konnte bereits in den ersten Lebensmonaten mit den Fördereinheiten begonnen werden. Im Berichtszeitraum wurden 1.245 Frühfördereinheiten im Elternhaus und 215 Fördereinheiten in den Kindergärten durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 95.344 km zurückgelegt.
Zusätzlich haben die Mitarbeiterinnen an 11 Sitzungen zur Erstellung eines IBP (individuellen Bildungsplan) und 24 Case-Management-Sitzungen teilgenommen. 23 Kinder wurden zu augenärztlichen bzw. orthoptischen Visiten begleitet.
Zielgruppe des Dienstes
Direkte Nutzer sind die sehbeeinträchtigten Kinder und deren Familien, indirekt profitiert das gesamte soziale Umfeld des Kindes, die Kindergärten aber auch Rehabilitationsdienste, die verschiedenen Sozialdienste, Beratungsstellen und Ämter. Netzwerkarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind dabei von zentraler Bedeutung.
Auswirkungen auf die Nutzer
Die Nutzung der angebotenen Dienste wirkt sich auf die Gesamtentwicklung des Kindes aus.
Die sehbehindertenspezifische Frühförderung ermöglicht den Kindern individuelle Kompetenzen zu entfalten, das vorhandene Sehpotential gezielt zu nützen bzw. zu kompensieren, sowie Sozialisationsdefiziten entgegenzuwirken.
Aufgrund der Kontinuität der Betreuung finden Eltern und Bezugspersonen in der Frühförderin eine verlässliche Ansprechpartnerin und können durch die professionelle Beratung und Unterstützung mehr Selbstsicherheit in der Fürsorge, Erziehung und Förderung ihres Kindes gewinnen.
Die verbindliche interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung verschiedener Fachdisziplinen in Zusammenarbeit mit den Familien unter Berücksichtigung von deren sozialen Rahmenbedingungen ermöglichen Eintritte in Kindergarten bzw. Schule und damit die Inklusion im sozialen Umfeld gelingend zu gestalten.
Ziele der Pädagogischen Frühförderung
Der Dienst sieht Maßnahmen zur frühen, ganzheitlichen Förderung von blinden und sehbehinderten Kindern von der Geburt bis zum Eintritt in die Schule vor, die sich auf die unterschiedlichsten frühkindlichen visuellen Störungen und Defizite beziehen.
Blindheit und Sehbehinderung können komplexe Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung eines Kindes haben und alle Verhaltens- und Wahrnehmungsbereiche beeinflussen. Es gibt bei den betroffenen Kindern oft spezifische Entwicklungsverläufe, besondere Verhaltensweisen, was ihr Sozialverhalten, ihr Spielverhalten und ihre gesamtmotorische Entwicklung betreffen, da sie nicht oder nur in geringem Maße auf der Grundlage visueller Eindrücke lernen können.
Die sehbehindertenspezifische Frühförderung ermöglicht den Kindern individuelle Kompetenzen zu entfalten, das vorhandene Sehpotential gezielt zu nützen bzw. zu kompensieren, sowie Sozialisationsdefiziten entgegenzuwirken.
Wichtig um die Ziele zu erreichen, sind die folgenden Rahmenbedingungen:
- frühzeitige Förderung ab der Geburt, um die Lernfähigkeit gezielt zu nutzen;
- nachhaltige Förderung in wöchentlicher oder 14-tägiger Betreuung;
- Einbezug der Eltern und Bezugspersonen welche durch Beratung mehr Sicherheit in der Erziehung und Förderung gewinnen;
- niederschwelliger Zugang mit raschem Beginn und ohne verwaltungstechnische Barrieren;
Langfristig sind die Ziele der Pädagogischen Frühförderung folgende:
- das Kind bestmöglich in die Schule und das soziale Umfeld einzugliedern,
- die Entwicklung zu fördern und die Individualität zu stärken;
- das Kind auf seinen zukünftigen Berufs- und Lebensweg vorzubereiten.
Zielperspektive ist das Erreichen größtmöglicher Autonomie und die gleichberechtigte, aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben.
Das Blindenzentrum St. Raphael führt im Auftrag des Betriebes für Sozialdienste Bozen (BSB) diesen multizonalen, mobilen Frühförderungsdienst für blinde und sehbehinderte Kinder und bietet diesen landesweit an.
Die speziell ausgebildeten Frühförderinnen arbeiten mit dem Kind in seinem gewohnten Umfeld, im Elternhaus und später im Kindergarten und kooperieren eng mit den Eltern und den pädagogisch-medizinischen Fachkräften.
Die Qualitätsstandards sind durch die berufsspezifische Ausbildung der Mitarbeiterinnen gewährleistet.
Vertiefende Fort- und Weiterbildung im In - und Ausland zu Inhalten und Methoden ihres speziellen Fachgebietes ermöglichen den Frühförderinnen den zusätzlichen Erwerb von blinden- und sehbehindertenspezifischem Fachwissen.
Zu den Leistungsbausteinen der frühen Förderung gehören eine umfassende Bedarfsermittlung, eine ICF- basierte Beurteilung der kindlichen Situation, ein darauf aufbauender individueller Förderplan mit ressourcenorientierten Zielen und deren Evaluierung, Dokumentation von Prozess- und Verfahrensabläufen, Statistik, Berichte, Datenschutz, Evaluation, Reflexion, Teamarbeit und Supervision.
Zur ständigen Verbesserung der familiennahen Leistungsqualität wird einmal im Jahr eine Erhebung der Zufriedenheit der Eltern mit der Frühförderung anhand eines Fragebogens durchgeführt.
Schulberatung
Qualitative und quantitative Beschreibung
Im Jahr 2021 wurden 117 Schüler in den verschiedenen Schulstufen regelmäßig betreut. Es sind insgesamt 166 Außendienste verzeichnet, davon 86 Schulbesuche, 64 Sitzungen, 16 Hausbesuche und 3 Kindergartenbesuche.
Art und Umfang der Beratung sind auf den speziellen Förderbedarf der SchülerInnen ausgerichtet.
Die Schwerpunkte des Dienstes sind
• Abklärung des funktionellen Sehens
• Information über Sehschädigung und Auswirkungen auf den Schulalltag
• Unterstützung der Lehrpersonen
• Beratung und Vermittlung von optischen, elektronischen und taktilen Hilfsmitteln
• Einführung in die Punktschrift und in die Anwendung von blinden – und sehbehindertenspezifischen Arbeitstechniken
• Begleitung bei Schulübertritten
• Fachkompetenz in interdisziplinären Gremien
• Organisation von Freizeitangebote für SchülerInnen mit Sehbehinderung oder Blindheit
Zielgruppe des Dienstes
Die direkten Nutzer dieses Dienstes sind blinde und sehbehinderte Schüler aller Schulstufen und Studenten. Indirekte Nutzer sind die Familien, aber auch die Schulen, Schulämter, psychologischen Dienste und andere an der Förderung und Begleitung der Schüler Beteiligte.
Auswirkungen auf die Nutzer
Die Schüler profitieren von einer vertrauensvollen Beziehung aller Kooperationspartner. Die Schulberatung ist ein Bindeglied zwischen den Eltern, dem Fachpersonal und den Schulen. Der Schüler kann auf passende Lernmittel zurückgreifen und aktiver am Unterricht teilnehmen. Außerdem steht die Schulberaterin in engem Kontakt mit den drei Landesschulämtern, den Direktoren, den Lehrpersonen und den Mitarbeiterinnen für Integration.
Die regelmäßig organisierten Freizeitaktivitäten bieten den betroffenen Familien die Möglichkeit sich kennenzulernen, Mut zu machen, Erfahrungen auszutauschen und Möglichkeiten der Problembewältigung zu besprechen.
Ziel der Schulberatung
Ziel ist es, auf der Grundlage der Bewertung der Ausgangssituation und des daraus resultierenden Förder- und Beratungsbedarfs für jeden Schüler und Studenten einen individuellen Förderplan zu erstellen, diesen während des Projektverlaufes laufend zu kontrollieren und zu ergänzen und dann Fähigkeiten und Potenziale zu erkennen und pädagogisch–didaktische Maßnahmen zu setzen.
Der Dienst fördert die Schüler in ihrer Gesamtpersönlichkeit, mit dem Ziel größtmöglicher Selbstständigkeit, Selbstsicherheit und einem realistischen Einschätzungsvermögen ihrer Fähigkeiten als wertvolle Mitglieder der Gesellschaft teilzuhaben.
Die Schulberaterin vertritt die Interessen der SchülerInnen und setzt sich für deren Rechte und für den Erhalt der zugewiesenen Förderstunden ein.
Die bestehenden Selbsthilfegruppen betroffener Eltern von blinden und sehbehinderten Kindern sollen neu organisiert werden, da der Informationsaustausch sehr wichtig ist und so ein neuer Weg im Umgang mit dem Problem und der Akzeptanz der Sehbehinderung des eigenen Kindes gefunden wird.
Seit 1987 bietet das Blindenzentrum St. Raphael landesweit die Schulberatung für blinde und sehbehinderte Schüler aller Schulstufen an. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und den am Entwicklungsprozess beteiligten Fachleuten unterstützen den Schüler im Erwerb von Fach- und Sozialkompetenzen.
Regelmäßige Teamsitzungen und Austausch sowohl mit den anderen Diensten des Blindenzentrums als auch mit den verschiedenen Arbeitsgruppen des Deutschen Schulamtes gehören zur Tätigkeit.
Um den hohen Qualitätsstandard des Dienstes zu erhalten ist die persönliche Fort- und Weiterbildung essentiell und wird in Form der Teilnahme an Kursen, Tagungen und Vorträgen gewährleistet.
Um die Zufriedenheit der Nutzer zu erheben, wurde am Jahresende allen ein Fragebogen ausgehändigt. Das Ergebnis zeigt klar und deutlich auf, wie wichtig der Dienst für die Betroffenen ist und dass die Nutzer sehr zufrieden mit der fachlichen Betreuung und auch der Art und dem Umfang der Beratung waren.
Reha-Dienst „Orientierung-Mobilität und Lebenspraktische Fertigkeiten“
Qualitative und quantitative Beschreibung
Mobil zu sein ist ein menschliches Grundbedürfnis und ist Bedingung für die soziale Teilhabe an der Gesellschaft.
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 725 Stunden an Trainings durchgeführt. 37 Personen haben ein Reha-Training in Anspruch genommen, dazu kommen 7 Schulungen für Jaws und Zoomtext. Die Inhalte der Trainings sind folgende: Basistraining in Orientierung und Mobilität, funktionelle Wege am Wohnort oder in der Umgebung, Langstock- und Orientierungstechniken, Orientierungstraining im Haus, Ordnungssysteme erarbeiten usw.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rehadienstes sind die Hilfsmittelberatungen. 144 Personen nahmen im Jahr 2021 den Dienst in Anspruch. Die Beratungen fanden sowohl am Wohnort der Betroffenen als auch im Blindenzentrum oder bei den organisierten Hilfsmittelausstellungen in den verschiedenen Bezirken statt.
Hinzu kommt noch die Beratungsarbeit von Institutionen, öffentlichen Ämtern und Architekten bzw. Geometern zum Abbau architektonischer Barrieren.
Zielgruppe des Dienstes
Direkte Nutzer der Dienste sind blinde und sehbehinderte Erwachsene. Indirekt wird der Dienst von der Familie und dem sozialen Umfeld der Betroffenen genutzt, aber auch von externen Institutionen und Freiberuflern, um die Umgebung barrierefreier gestalten zu können.
Auswirkungen auf die Nutzer
Das Motto ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll blinde und sehbehinderte Menschen befähigen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln und sich mit den jeweiligen Talenten in die Gesellschaft einzubringen. Dies fördert maßgeblich die Lebensqualität von Betroffenen und Angehörigen.
Ziel des Reha-Dienstes
Alle Maßnahmen dieses Dienstes zielen auf die Förderung und Stärkung der Selbständigkeit und die größtmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit des Menschen ab. Die Betroffenen werden deutlich selbständiger in ihrer Bewegungsfreiheit. Diese Freiheit bedeutet, nicht von Begleitpersonen abhängig zu sein, sich nicht dauernd an die terminlichen Möglichkeiten anpassen zu müssen, sondern selbstbestimmt und spontan entscheiden zu können. Dadurch werden Familien und Freunde entlastet und die Selbstsicherheit und das Selbstwertgefühl werden gestärkt.
Im Jahr 2021 konnten die Hilfsmittelausstellungen in den Bezirken (Bruneck, Prad, Meran und Bozen) unter Einhaltung der vorgegebenen COVID-19-Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Veranstaltung ist ein niederschwelliges und diskretes Angebot, um sich unverbindlich zu informieren und beraten zu lassen.
Ist der Erstkontakt erst mal hergestellt, haben die Menschen weniger Scheu sich bei Bedarf wieder zu melden. Die Bevölkerung schätzt dieses Angebot sehr.
Psychologischer Beratungsdienst
Qualitative und quantitative Beschreibung
Im Jahr 2021 wurden 141 psychologische Beratungsgespräche mit 21 blinden oder sehbehinderten Menschen und deren Angehörigen im Alter zwischen 15 und 92 Jahren geführt. Hinzu kommen laufende kurze Gespräche während der Corona-Krise, welche der emotionalen Stabilisierung und dem Aufrechterhalten des Kontaktes dienten.
Die Trainings- und Fördermaßnahmen wie die Einschulung in assistive Technologien, z.B. Computer oder Smartphones mit Screen Reader sowie die Vermittlung der Blindenschrift fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich der Psychologin. In diesem Kontext wurden 258 Schulungsstunden für 7 Schüler und 15 Erwachsene und Senioren abgehalten. Als Selbstbetroffene kann die Psychologin ihr praktisches Wissen über die Bedienung dieser Hilfsmittel sehr gut vermitteln bzw. weitergeben. Von Ende April bis Mitte Juli wurden 3 Praktikanten für Musiktherapie von der Musiktherapieausbildung CESFOR begleitet.
Die Psychologin gestaltet weiters regelmäßig Beiträge für die Audiozeitschrift „Hörbrief Kontakte“, die alle zwei Monate herausgegeben wird und eine große Anzahl an blinden, sehbehinderten und sehenden Menschen im In- und Ausland erreicht.
Zielgruppe des Dienstes
Die direkten Nutzer des Dienstes sind blinde und sehbehinderte Menschen und deren Angehörige. Indirekte Nutzer sind bei Schülern Integrationslehrpersonen, die Mitarbeiter der einzelnen Bereiche unseres Zentrums, aber auch zahlreiche andere Institutionen, die im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen unterstützt werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Zusammenarbeit mit Praktikanten und die Sensibilisierungsarbeit im Rahmen von Vorträgen in Schulen, Hochschulen und bei Beratungszentren sowie die Öffentlichkeitsarbeit in den Medien. Der telefonische und technische Support bei Informatikfragen kommt auch dem Arbeitgeber der Betroffenen und deren sozialem Umfeld zugute. Es werden auch Apps auf die Zugänglichkeit geprüft, wovon wiederum die Betriebe und die Allgemeinheit profitieren.
Auswirkungen auf die Nutzer
Die Nutzer des Dienstes können frei über ihre Gefühle, Ängste und Sorgen sprechen. Es wird je nach Fall und Situation eine individuelle Beratung, Therapie, Trainings- oder Fördermaßnahme angeboten. Die Aufarbeitung belastender Gefühle und Unsicherheiten trägt dazu bei, sich auf neue Herangehensweisen einzulassen, eigene Fähigkeiten wahrzunehmen, auf sich zu vertrauen und sich in die Gesellschaft einzubringen. Durch die Begleitung von Angehörigen wird das familiäre Umfeld entlastet und unterstützt.
Ziel des psychologischen Beratungsdienstes
Blinde und sehbehinderte Menschen werden auf beratendem und therapeutischem Weg begleitet sich selbst anzunehmen, belastende Emotionen aufzuarbeiten, ihre ganz persönliche Situation zu gestalten, eigene Interessen zu vertreten und ein möglichst realistisches Selbstbild zu entwickeln.
Ziel ist die Unterstützung bei der Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive, die Stärkung des Selbstwertgefühls um eine passende schulische und berufliche Ausbildung zu finden und bei später erkrankten Personen die Unterstützung bei der Anpassung an die neue Lebenssituation.
Bei den technischen Schulungen besteht das Hauptziel darin, den Betroffenen die Instrumente für ein möglichst unabhängiges Leben zu geben, neue Möglichkeiten in der Berufswelt zu schaffen aber auch die sozialen Kontakte zu stärken.
Den „Psychologischen Beratungsdienst“ im Blindenzentrum St. Raphael gibt es seit 2019. Es handelt sich auch hier um einen landesweiten Dienst und richtet sich an Betroffene und Angehörige aller Altersgruppen. Die Beratung findet in persönlichen Gesprächen oder nach Vereinbarung auch telefonisch statt.
Die Psychologin arbeitet mit allen Diensten des Blindenzentrums, mit dem Blindenapostolat Südtirol und dem Italienischen Blindenverband - Landesgruppe Südtirol - zusammen.
Der Psychologische Beratungsdienst des Blindenzentrums richtet sich an eine Zielgruppe, welche in der Gesellschaft als Minderheit betrachtet werden kann und einen hohen Grad an Spezialisierung erfordert. Die Psychologin berät daher sowohl blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Angehörigen als auch Fachleute anderer Strukturen und gibt Hilfestellungen für den praktischen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen. Neben den Beratungsgesprächen werden Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen abgehalten.
Die Psychologin gestaltete im Jahr 2021 eine Informations- und Sensibilisierungsveranstaltung an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ im Rahmen der Ausbildung für Berufskrankenpfleger und hielt ein Impulsreferat beim landesweiten Koordinatoren-Treffen des Pädagogischen Beratungsdienstes.
5.2.2 Bildungs- und Veranstaltungszentrum
Qualitative und quantitative Beschreibung
Das Blindenzentrum ist ein Ort der Begegnung. Es werden Schulungen, Tagungen, Seminare und Projektwochen genauso wie Veranstaltungen, Feiern und Freizeitaktivitäten für die verschiedenen Zielgruppen organisiert.
Im Rahmen der Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden Begegnungsstunden mit Blinden und Sehbehinderten angeboten.
Zielgruppe des Dienstes
Die direkten Nutzer des Dienstes sind blinde und sehbehinderte Menschen und deren Angehörige. Indirekt profitiert das soziale sowie das berufliche Umfeld der Betroffenen sowie die Gesellschaft.
Auswirkungen auf die Nutzer
Der Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen und deren Angehörigen wird maßgeblich gefördert. Im Rahmen der spezifischen Bildungsinitiativen und Veranstaltungen können die blinden und sehbehinderten Menschen ihr Fachwissen und ihre persönlichen Kompetenzen erweitern und stärken.
Ziele des Dienstes
Blinde und sehbehinderte Menschen aller Altersstufen werden mit maßgeschneiderten Ausbildungs- und Fortbildungsinitiativen unterstützt und begleitet. Je nach Lebensphase soll damit unter anderem der Einstieg ins Berufsleben, die fachliche und persönliche Professionalisierung in der Arbeitswelt, die Entwicklung der persönlichen Talente und der Selbständigkeit sowie die soziale Inklusion gefördert werden.
Sensibilisierung - Begegnungsstunden mit blinden Menschen
Während das Sehen in der heutigen schnelllebigen Zeit eine immer wichtigere Rolle spielt, drohen wertvolle Fähigkeiten wie das bewusste Schauen, mit allen Sinnen wahrnehmen oder über etwas dankbar staunen zu verkümmern.
Eine persönliche Begegnung mit blinden Menschen kann da auf beeindruckende Weise zum Nachdenken anregen und helfen, diese Tatsache ins Bewusstsein zu rufen.
Aus diesem Grunde werden seitens des Blindenzentrum St. Raphael schon seit vielen Jahren sogenannte Begegnungsstunden zwischen blinden und sehenden Menschen organisiert.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Gruppen und Schulklassen und wird sowohl im Haus oder direkt in den Schulen vor Ort realisiert.
In individueller Ausrichtung nach dem Grundtenor in der jeweiligen Gruppe entwickelt sich jede Begegnungsstunde unterschiedlich. Sie besteht jedoch grundsätzlich immer aus einem Teil mit allgemeinen Informationen und einem Teil mit praktischen Übungen zum besseren Umgang mit Nichtsehenden.
5.2.3 Mehrgenerationenhaus
Das Blindenzentrum definiert sich als „Mehrgenerationenhaus“ mit Wohnmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen:
- blinde und sehbehinderte Menschen aus ganz Südtirol
- Menschen mit einem Mehrbedarf an Betreuung und Pflege
- Urlaubsgäste und Teilnehmer/innen an den verschiedenen Veranstaltungen aus
dem In- und Ausland.
Wohnhaus
Qualitative und quantitative Beschreibung
Im Jahr 2021 haben 8 Personen im Bereich Wohnhaus gelebt. Es handelt sich um blinde oder sehbehinderte Menschen, die einen Mehrbedarf an Unterstützung benötigen und die mehrheitlich die Werkstatt „Blindenzentrum“ der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern besuchen.
Der Bereich Wohnhaus ist eingebettet in ein spezialisiertes und für die besonderen Anforderungen sensibles Umfeld und wird von diesem getragen und gefördert. Die einzelnen Bereiche des Blindenzentrums sind nicht streng voneinander abgeschottet, sondern stehen alle in Wechselwirkung zueinander, arbeiten zusammen, greifen ineinander und schaffen damit eine Synergie, die alle Aspekte des Alltagslebens umfasst und durchdringt.
Zielgruppe des Dienstes
Direkte Nutzer sind blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Mehrbedarf an Unterstützung, denen ein flexibles Unterstützungsnetz geboten wird. Indirekte Nutzer sind die Familien und das soziale Umfeld, da den Bewohnern so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Hilfe wie nötig gewährleistet wird. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten, den Gesundheitssprengeln, dem Krankenhaus Bozen und dem Blindenverband.
Auswirkungen auf die Nutzer
Menschen mit einem Mehrbedarf an Unterstützung konnten auch im Jahr 2021 durch das Dienstangebot des Bereiches Wohnhaus bei der Entfaltung und Erhaltung ihrer Fähigkeiten unterstützt sowie bei der Verwirklichung ihrer Lebensvorstellungen begleitet werden. Gleichzeitig sind ihre Angehörigen beruhigt, da sie die Gewissheit haben, dass ihre Familienmitglieder im Blindenzentrum ein zweites Zuhause gefunden haben.
Durch die enge Zusammenarbeit der sozialpädagogischen Begleitung und Förderung, der Betreuungs- und Pflegedienste sowie der Rehabilitationsangebote, wie Mobilitätstraining und Lebenspraktische Fertigkeiten, Physiotherapie und Logopädie, der Psychologischen Beratungsgespräche und Musiktherapie bekommen die Bewohner ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Struktur und Freiraum, Selbstständigkeit und Unterstützung, Gemeinschaft und Individualität geboten.
Ziel des Wohnhauses
Jedes Jahr wird mit den Bewohnern ein persönliches Lebensziel neu definiert, es werden sozialpädagogische Ziele konzipiert und individuelle Projekte zur Förderung der Entwicklungsprozesse erarbeitet, durchgeführt und ausgewertet.
Das Ziel ist es, durch die Projekte das persönliche Wachstum der Bewohner zu fördern und das Erreichen des persönlichen Lebensziels zu unterstützen.
Gemäß dem Leitbild des Blindenzentrums steht der Mensch mit seiner Persönlichkeit, seiner Lebensgeschichte, Gewohnheiten, Anliegen, Möglichkeiten und Grenzen im Mittelpunkt der Arbeit.
Auch im Berichtszeitraum wurden mit den Bewohnern Zufriedenheitserhebungen durchgeführt. Sie wurden gemäß Vorschlag seitens des Amtes für Menschen mit Behinderungen anonym mit Unterstützung einer Praktikantin ausgefüllt, um eine objektive und unparteiische Antwort zu erhalten.
Im Vergleich der Ergebnisse zu den Vorjahren ist zu beachten, dass im Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Befragung mehrere Aktivitäten wie beispielsweise die selbständige Bewegung außerhalb des Hauses, interne und externe Veranstaltungen sowie Ausflüge aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich waren.
Sehr wohl konnten die Bewohner jedoch den hauseigenen Park und die hauseigenen Strukturen nutzen.
Sie genossen diese Zeit der Ruhe auch als Möglichkeit, in ihren Zimmern Musik und Hörbücher zu hören oder ihre Fähigkeiten im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien auszubauen. Ihre Kreativität kam in dieser Zeit verstärkt zur Geltung.
Die Pflegeabteilung
Qualitative und quantitative Beschreibung
Der Bereich umfasst 32 akkreditierte Betten. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 40 Personen im Bereich Seniorenwohnheim betreut. Es wurden zehn neue Heimbewohner aufgenommen und acht sind verstorben bzw. wurden verlegt.
Die Pflegeabteilung schafft für blinde und sehbehinderte Pensionisten mit unterschiedlichem Pflegebedarf eine ruhige, wohnliche und familiäre Atmosphäre, wo ein jeder die ihm nötige Unterstützung und Begleitung im Rahmen des alltäglichen Lebens erhält und seinen Lebensabend in Würde verbringen kann.
Zielgruppe des Dienstes
Direkte Nutzer sind die blinden oder sehbehinderten Menschen, die in der Pflegeabteilung aufgenommen sind und deren Familienangehörige, die entlastet werden und wissen, dass ihre Angehörige in einer sicheren und kompetenten Struktur untergebracht sind.
Auswirkungen auf die Nutzer
Für die Heimbewohner ist der Bereich Seniorenwohnheim oft für viele Jahre der Lebensmittelpunkt. Im Fokus der Arbeit steht der Bewohner und eine nach seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung.
Das professionell geschulte Personal deckt gezielt und individuell die primären Grundbedürfnisse wie Nahrungsaufnahme, medizinische Grundversorgung, persönliche Pflege und Hygiene.
Zudem ist aber auch das individuelle Bedürfnis nach Sicherheit und somit nach einem bewohnerfreundlichen Ambiente mit Platz für persönliche Fürsorge sehr wichtig.
Des Weiteren werden in vollem Maße den sozialen Bedürfnissen wie menschliche Nähe, Akzeptanz und Gruppenzugehörigkeit Rechnung getragen. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit der Tages- und Freizeitgestaltung und in Symbiose mit den anderen Bereichen des Blindenzentrums gedeckt.
Ziel des stationären Dienstes
Oberstes Ziel ist, bewohnerorientiert zu pflegen. Auf der Basis von Pflegekonzepten ist die Tätigkeit nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Kenntnissen ausgerichtet.
Die der alltäglichen Arbeit zugrunde gelegten Leitgedanken sind:
Respekt und Achtung vor dem Leben, der Würde und der Integrität eines jeden Menschen;
Kompetenz, um die Aufgaben in den verschiedenen Bereichen bestmöglich zu erledigen;
Verantwortung im Handeln für die anvertrauten Bewohner;
Zusammenarbeit, die kollegial und offen und ein Miteinander ist; Teamarbeit ist unumgänglich und die Mitarbeiter bringen sich gegenseitig Akzeptanz und Wertschätzung entgegen;
Hauptziel ist, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse des einzelnen Bewohners zu achten, in dem der Bewohner darin unterstützt wird, sein Leben möglichst selbstbestimmend und selbstständig zu führen. Es wird eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege und Betreuung der Bewohner im sozialen, psychischen, medizinischen und religiösen Bereich im Rahmen einer gezielten Pflegeplanung gewährleistet.
Der Umbau, der im Jahre 2020 abgeschlossen wurde, war ein wichtiger und notwendiger Schritt. In nun helleren, moderneren und barrierefreien Zimmern kann sich ein jeder seine Zeit und seinen Raum selbst gestalten. Die gemütlichen neuen Aufenthaltsräume sowie der neue Speisesaal mit moderner Küche laden zum gemütlichen und fröhlichen Beisammensein ein.
Das Jahr 2021 war natürlich weiterhin durch die anhaltende Pandemie geprägt und es mussten zur Erhaltung der Gesundheit aller Bewohner und auch Mitarbeiter strenge Maßnahmen ergriffen werden.
Im Frühjahr gab es einige Covid-19-Fälle im Haus. Alle Heimbewohner und Mitarbeiter wurden mehrmals getestet und eine Covid-19-Station musste eingerichtet werden. Es war eine sehr intensive und herausfordernde Zeit für die Heimbewohner und für die Mitarbeiter des ganzen Hauses.
Trotz der schwierigen Umstände wurde versucht, für die Heimbewohner Angebote zu schaffen, Zeitungen wurden über Telefon vorgelesen und Telefongespräche mit Verwandten und Mitarbeitern des Hauses wurden ermöglicht. Nach und nach konnten Heimbewohner - nach den geltenden Regeln des Hygieneamtes - wieder zurück in einen normalen Tagesablauf.
In dieser für alle Beteiligten außergewöhnlichen und oft schwierigen Zeit war es für das Pflegeteam umso wichtiger, den Heimbewohnern das Gefühl der Sicherheit, der Zusammengehörigkeit und der Geborgenheit zu geben.
5.3 Elemente und Faktoren, die die Erreichung der institutionellen Ziele behindern könnten und eingeführte Vorbeugemaßnahmen
Die Pandemie stellte das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS auch im Jahr 2021 vor unvorhersehbare und komplexe Herausforderungen und Thematiken. Wie können wir möglichst alle erforderlichen Dienste und Aktivitäten aufrechterhalten und dennoch die Sicherheitsbestimmungen einhalten und die Gesundheit aller Beteiligten garantieren?
In diesem Kontext wurden unter anderem folgende Strategien gewählt:
- Weiterführung der internen Task force
- Kontinuierliche Kommunikation und Evaluation der Maßnahmen im Team
- Ständige Information über die aktuellen Maßnahmen und deren Interpretation in den einzelnen Bereichen
- Enge Kooperation mit anderen Einrichtungen und Verbänden
6. WIRTSCHAFTLICH-FINANZIELLE LAGE
Aus finanzierungstechnischer Sicht war auch das Jahr 2021 als schwierig und herausfordernd zu definieren.
Einen wichtigen Aspekt in der Finanzierung stellten auch die Spenden dar, die dem Blindenzentrum als zertifizierte Organisation für das Siegel „Sicher Spenden“ zugeflossen sind. Dank dieser konnten einige außerordentliche Ausgaben, die sich unter anderem auch durch die Pandemie ergeben haben, über diese Zuwendungen finanziert werden.
Die bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 angewandten Bewertungskriterien unterscheiden sich nicht von denen, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses des Vorjahres angewandt wurden, insbesondere was die Bewertungen und die Kontinuität der gleichen Grundsätze betrifft.
6.1 Herkunft der wirtschaftlichen Ressourcen mit getrennter Angabe von öffentlichen und privaten Beiträgen
Beiträge 2021
Erträge aus Leistungen 1.979.262.- €
Öffentliche Zuschüsse auf Betriebsaufwendungen 20.250.- €
Private Zuschüsse auf Betriebsaufwendungen 50.000.- €
Sonstige betriebliche Erträge 1.044.688.- €
Finanzerträge 1.165.- €
Spenden und Zuweisung 5 Promille IRPEF 97.796.- €
Die Liste der im Jahr 2021 seitens öffentlicher Körperschaften erhaltenen Beiträge und Förderungen sind auf der Internetseite des Blindenzentrum St. Raphael veröffentlicht (Gesetz 124/2017, Art. 1, Abs. 125-129).
Aufwendungen 2021
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 239.855.- €
Bezogene Dienstleistungen 431.339.- €
Kosten für die Verwendung Güter Dritter 6.244.- €
Personalkosten 2.317.776.- €
Abschreibungen und Teilwertabschreibungen 142.978.- €
Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bzw. Waren - 6.808 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 49.566.- €
Kursverluste 1.123.- €
6.2. Fundraising-Aktivitäten
Das Blindenzentrum St. Raphael ONLUS hat im Jahr 2021 keine Fundraising-Aktivitäten durchgeführt.
6.3. Mängel im Management der Organisation
Der Vorstand hat im Jahr 2021 keine Mängel im Management bzw. in der Geschäftsführung festgestellt.
7. WEITERE INFORMATIONEN
Weitere Informationen, die für die Vollständigkeit der sozialen Berichterstattung relevant sind:
7.1. Konflikte
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sozialbilanz gibt es keine offenen Streitfälle oder Kontroversen, die für die Sozialberichterstattung relevant sind.
7.2. Auswirkungen der Tätigkeit auf die Umwelt
Es muss präzisiert werden, dass in der Einrichtung Blindenzentrum St. Raphael ONLUS im Jahr 2021 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie der Umweltschutz leider wieder in den Hintergrund gerückt werden musste. Die hygienischen Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Gesundheit der Heimbewohner, Betreuten und Mitarbeiter waren oberste Priorität und der erhöhte Verbrauch von Schutzausrüstung wie Handschuhe, Mund- und Nasenschutz, Ganzkörperanzug usw. waren leider unumgänglich. Zudem ist in diesem Kontext sicherlich auch der Wasser- und Energieverbrauch gestiegen.
Auf den Gebrauch von Einweg-Geschirr wurde jedoch auch während des Notstandes gänzlich verzichtet.
Die wichtigsten Strategien des betrieblichen Umweltschutzes sind:
• Abfallmanagement durch Mülltrennung: die Mülltrennung wird im ganzen Haus durchgeführt, es gibt gut gekennzeichnete Container wo auch zum Teil die Heimbewohner die Mülltrennung übernehmen;
• Kreislaufwirtschaft – zum Beispiel durch Recycling von Materialien usw.
• Sperrmüllsammlung - wird im eigens dafür vorgesehenen Fahrzeug in Sammelfahrten auf den Recyclinghof gebracht;
• Abfallvermeidung (wo möglich und sinnvoll): durch Wahl von plastikfreier oder biologisch abbaubarer Verpackung, sowohl im Bereich Hauswirtschaft, als auch für Veranstaltungen z.B. Grillfeiern usw.
• Reinigungsmittel in Konzentraten, was sowohl an Verpackungsmaterial spart als auch gezielter eingesetzt werden kann;
• Mittel mit niedrigem ökologischen Impakt - werden zum Teil verwendet und wo immer möglich, um trotzdem dem wichtigen Hygienestandard einer sanitären Einrichtung gerecht zu werden;
• Internes Recycling: Verpackungsmaterial wird für kreatives Arbeiten im Bereich Freizeitgestaltung eingesetzt, einseitig bedrucktes Papier für Notizen in der Verwaltung wiederverwendet;
• Ersetzen alter Glühbirnen gegen stromsparende LEDs;
• Schulung der Mitarbeiter: Jeder Mitarbeiter soll die hohe Bedeutung der Umweltschutzmaßnahmen nachvollziehen können und dazu motiviert werden, umweltbewusst zu handeln;
• Spezifische Hinweise an Besucher und Mitarbeiter: zum Beispiel in Bezug auf Wasser- und Energieverbrauch, Energiesparmodus bei PCs und Drucker, Hinweisschilder als Erinnerung;
• Wassersparen aufgrund der eigens dafür angebrachten Brauseköpfe in den verschiedenen sanitären Anlagen;
• Materialankauf in Sammelbestellungen für die Pflegeabteilung und Büromaterial, um den CO2-Ausstoß zu verringern.
7.3. Sonstige relevante Informationen
Es gibt keine weiteren relevanten Informationen über soziale Aspekte, Gleichstellung der Geschlechter, Achtung der Menschenrechte, Korrruptionsbekämpfung usw., die erwähnt werden müssten.
7.4. Informationen über die Sitzungen der Organe, die zur Verwaltung und der Bilanzgenehmigung ernannt sind
Im Berichtszeitraum traf sich der Vorstand zu 10 Sitzungen. Daran haben durchschnittlich vier der fünf stimmberechtigten Mitglieder dieses Gremiums teilgenommen. Die wesentlichen Themenschwerpunkte waren Personal-angelegenheiten, der Direktorenwechsel, die Behandlung der Anträge um Aufnahme in den stationären Diensten, Planung und Finanzierung von Investitionen, die Pandemie, Wahrnehmung der Versicherungspflichten.
Weiters hat eine Mitgliederversammlung stattgefunden, in deren Rahmen der Tätigkeitsbericht/die Sozialbilanz 2020, der Jahresabschluss 2020 und der Haushaltsvoranschlag 2021 genehmigt wurden.
8. ÜBERWACHUNG DURCH DAS KONTROLLORGAN METHODIK UND ERGEBNISSE
Das Rechnungsprüferkollegium prüft gemäß Art. 15 der Satzung die Geschäftsführung des Vereins im Sinne der Art. 30 und Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 117 vom 03.07.2017.
Bericht des Kontrollorgans über das Jahr 2021:
BLINDENZENTRUM ST. RAPHAEL
mit Sitz in Bozen
Steuernummer 00586160210
BERICHT DER RECHNUNGSPRÜFER ZUM JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31. DEZEMBER 2021
Sehr geehrte Mitglieder des Blindenzentrums!
Die Bilanz zum 31. Dezember 2021, die Ihnen zur Genehmigung unterbreitet wird, weist zusammengefasst folgende Beträge aus:
Aktiva Euro 1.998.634
Passiva Euro 970.467
- Nettovermögen Euro 1.017.079
- Bilanzgewinn (Bilanzverlust) Euro 11.088
Die Erfolgsrechnung weist zusammengefasst folgende Beträge aus:
- Gesamtleistung Euro 3.191.996
- Herstellungskosten Euro 3.180.950
-
Betriebserfolg (operatives Ergebnis) Euro 11.046
- Finanzergebnis Euro 42
- Ergebnis vor Steuern Euro 11.088
- Steuern des Geschäftsjahres Euro
- Reingewinn (Verlust) des Geschäftsjahres Euro 11.088</b>
In Bezug auf die durchgeführte Revision und die jährliche Kontrolle können die Rechnungsprüfer bestätigen, dass sie die Revision des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Körperschaft vorgenommen haben.
Der Jahresabschluss wird vom Vorstand erstellt, der auch für die Erstellung desselben verantwortlich ist. Es liegt hingegen im Verantwortungsbereich der Rechnungsprüfer, ein fachkundiges, auf die Rechnungsprüfung gestütztes Urteil über den Jahresabschluss abzugeben.
Die Rechnungsprüfer haben die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den Ereignissen und Informationen, von denen sie auf Grund der Erfüllung deren Aufgaben in Kenntnis sind, überprüft und haben diesbezüglich nichts zu vermerken.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit der Kontrolle der Buchführung wurde die Übereinstimmung des Jahresabschlusses mit den Daten der Buchhaltung und der gesichteten Belege, sowie die Übereinstimmung desselben mit den Gesetzesbestimmungen.
Die Prüfung umfasste die Kontrolle aller Elemente, mit welchen die Salden und Informationen im Jahresabschluss untermauert werden, sowie die Bewertung der Angemessenheit und Korrektheit der verwendeten buchhalterischen Daten.
Der Jahresabschluss weißt zu Vergleichszwecken auch die Daten des vorhergehenden Geschäftsjahres auf.
Nach Erachten der Rechnungsprüfer wurde der Jahresabschluss mit Klarheit und Genauigkeit erstellt und stellt die Vermögens–, Finanz-, sowie die Erfolgslage der Körperschaft für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossenem Geschäftsjahr wahrheitsgetreu und korrekt dar.
Die Rechnungsprüfer haben die Angemessenheit des Verwaltungs- und Buchungssystems bewertet. Überdies haben sie auch die Verlässlichkeit des Letzteren in Bezug auf eine korrekte Bewertung der Gebarung überprüft, indem sie von den Verantwortlichen der Körperschaft die entsprechenden Informationen erhalten und die buchhalterischen Unterlagen überprüft hat. Auch diesbezüglich gibt es nichts Besonderes zu vermerken.
In Anbetracht der obigen Ausführungen schlagen die Rechnungsprüfer den Mitgliedern vor, die zum 31. Dezember 2021 vom Vorstand erstellte Abschlussrechnung zu genehmigen.
Bozen, am 1. Juni 2022
DIE RECHNUNGSPRÜFER:
gez. - Dr. Dieter Plaschke –
gez. - Teodorica Tonini Unterholzner -
EIN HERZLICHES DANKESCHÖN
Mehrere außerordentliche Ausgaben, die sich auch im Jahre 2021 wiederum ergeben oder als notwendig erwiesen haben, konnten ausschließlich dank mehrerer Spenden
getragen werden. Den großzügigen Freunden und Gönnern gilt ein herzliches Vergelt’s Gott.
Ein herzlicher Dank ergeht auch an alle Mitarbeiter und Freiwilligen sowie die Menschen in den zahlreichen Verbänden, Ämtern, Behörden und Körperschaften für die wertvolle, vertrauensvolle, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit.
Gedankt sei auch unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sowie allen Betreuten, welche die verschiedenen Dienste in Anspruch nehmen. Sie alle geben unserem Handeln Sinn und Inhalt.
Der Präsident
Nikolaus Fischnaller